Stefan Riedl

Wiederkehrende Prüfung gemäß § 8 AM-VO

Wir bieten u.a. für folgende prüfpflichtige Arbeitsmittel​ die Durchführung der Revisionsprüfungen an: 

01

Krane einschließlich Ladekrane auf Fahrzeugen und Heukrane

02

Kraftbetriebene Anpassrampen 

03

Bagger und Radlader

04

kraftbetriebene Türen und Tore

05

Fahrzeughebebühnen

06

Arbeitskörbe für Krane, Hubstapler und mechanische Leitern

07

LKW Ladeboardwände

08

Schwerlastregale, Palettenregale

09

Gabelstapler, Flurförderfahrzeuge

10

Anschlagmittel, Ketten, Seile

Als Arbeitsmittel gelten alle Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und Anlagen, die zur Benutzung durch Arbeitnehmer vorgesehen sind. Insbesondere folgende Arbeitsmittel sind mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten, einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen.

Näheres zur wiederkehrenden Prüfung gem. § 8 AM-VO finden Sie auf der Seite des Arbeitsinspekorrates.

Prüfung nach Aufstellung
§ 10 AM-VO

Für den Fall, dass SChnelleinsatzkräne ortsveränderlich eingesetzt werden, sind sie nach jeder Aufstellung an einem neuen Einsatzort vor ihrer Verwendung einer Prüfung zu unterziehen

Auf Wunsch kombinieren wir die Aufstellungsprüfung mit der jährlich gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfung gem. § 8 AM-VO.