Wir bieten u.a. für folgende prüfpflichtige Arbeitsmittel die Durchführung der Revisionsprüfungen an:
Krane einschließlich Ladekrane auf Fahrzeugen und Heukrane
Kraftbetriebene Anpassrampen
Bagger und Radlader
kraftbetriebene Türen und Tore
Fahrzeughebebühnen
Arbeitskörbe für Krane, Hubstapler und mechanische Leitern
LKW Ladeboardwände
Schwerlastregale, Palettenregale
Gabelstapler, Flurförderfahrzeuge
Anschlagmittel, Ketten, Seile
Als Arbeitsmittel gelten alle Maschinen, Apparate, Werkzeuge, Geräte und Anlagen, die zur Benutzung durch Arbeitnehmer vorgesehen sind. Insbesondere folgende Arbeitsmittel sind mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten, einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen.
Näheres zur wiederkehrenden Prüfung gem. § 8 AM-VO finden Sie auf der Seite des Arbeitsinspekorrates.
Für den Fall, dass SChnelleinsatzkräne ortsveränderlich eingesetzt werden, sind sie nach jeder Aufstellung an einem neuen Einsatzort vor ihrer Verwendung einer Prüfung zu unterziehen
Auf Wunsch kombinieren wir die Aufstellungsprüfung mit der jährlich gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfung gem. § 8 AM-VO.
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