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Regelmäßige Betriebsanlagenpruefung
nach § 82b GewO 1994

Der § 82b der Gewerbeordnung (GewO) 1994 verpflichtet jeden Inhaber einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage, diese in bestimmten Zeitabständen zu prüfen oder überprüfen zu lassen.

Die regelmäßige Kontrolle Ihrer Betriebsanlage bietet Ihnen einen guten Überblick über den Zustand
Ihrer Anlage und somit Rechtssicherheit.

01

Prüfung gewerberechticher Bescheide:
- Einreichpläne
- Betriebsbeschreibung
- Maschinenliste
- Abfallwirtschaftskonzept

02

Anzuwendende Bestimmungen/ Vorschriften gemäß
§356 GewO:
- Prüfung der div. Verordnungen u. Rechtsvorschriften
- Wiederkehrende Prüfungen
- Prüfung ob die Betriebsanlage dem Abschnitt 8a
betreffend die Beherrschung der Gefahren bei
schweren Unfällen unterliegt (SEVEXO).

03

Auflistung der Mängel inkl. Bekanntgabe
entsprechender Maßnahmen

04

Erstellung einer 
rechtskonformen Prüfbescheinigung

S ie sind Inhaber / Geschäftsfüher eines EPU´s oder KMU´s, dann vereinbaren Sie einen Termin! 
Wir erledigen für Sie den lästigen Behördenkram und sorgen für Rechtssicherheit in Ihrem Unternemen.