Wie bieten Ihnen die Planungs- und Baukoordination
Projektleitung gemäß BauKG
Vorankündigung BUAK / Arbeitsinspektorat
Planungskoordination: Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes gemäß § 7 BauKG (SiGe-Plan)
Baukoordination: Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen am Bau gemäß BauKG und Bauarbeiterschutzverordnung.
Baustellenevaluierung / Gefährdungsbeurteilung
Ausarbeitung von Alarmplänen, Unterweisungsunterlagen etc...
Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten.
Beratung bei Fragen zur Bauarbeiterschutzverordnung (BauV), BauKG und Grundsätzen der Gefahrenverhütung.
Nur eine sichere Baustelle ist eine gute und effiziente Baustelle. Und Unfälle auf Baustellen haben oft schwere Folgen, sie hätten sich meist von vorneherein vermeiden lassen, wenn man einen Baukoordinator bestellt hätte. Das wissen viele Bauherren nicht, aber genau das ist ein Teilbereich ihrer Pflichten.
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